Ein Chorkonzert gelingt nicht allein durch gute Proben. Chorvorstand, Chorleitung und Helferteam müssen künstlerische Entscheidungen, Raumplanung, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit und rechtliche Fragen zusammenbringen. Dieser Praxisleitfaden für Chorvereine führt Schritt für Schritt durch die Planung – vom ersten Konzept bis zur Auswertung nach dem Konzert.
Die Zeitangaben sind Richtwerte, keine festen Fristen. Ein Konzert im vertrauten kleinen Rahmen braucht eine andere Vorbereitung als ein Jubiläumskonzert mit mehreren Ensembles, Orchester oder aufwendiger Technik. Entscheidend sind vor allem Programm, Mitwirkende, Veranstaltungsort und die Aufgaben, die ehrenamtlich organisiert werden müssen.
6 bis 12 Monate vorher: Anlass, Ziel und Termin festlegen
Mit einem klaren Anlass beginnen
Bevor der erste Termin im Kalender steht, sollte der Chor sein Vorhaben in einem Satz beschreiben können. Geht es um ein Jahreskonzert, ein Vereinsjubiläum, ein Benefizprojekt, eine Kooperation mit einem Kinderchor oder ein Konzert an einem besonderen Ort? Der Anlass beeinflusst Programm, Budget, Zielgruppe und Werbung.
Legt außerdem fest, für wen das Konzert gedacht ist. Ein Familienkonzert braucht möglicherweise andere Anfangszeiten und eine andere Moderation als ein geistliches Programm. Bei einem Benefizkonzert sollte früh geklärt werden, welche Organisation unterstützt wird und wie Spenden oder Einnahmen dokumentiert und weitergeleitet werden.
Termin mit Chor, Ort und Umfeld abstimmen
Plant nicht nur den Konzertabend, sondern auch Generalprobe, Aufbau, Abbau und gegebenenfalls einen Ersatztermin. Prüft im Umfeld des Chorvereins, welche großen Veranstaltungen bereits angesetzt sind. Ferien, Feiertage, lokale Feste, Sportereignisse und Schulveranstaltungen können die Terminentscheidung beeinflussen.
Für die überregionale Terminabstimmung und spätere Werbung eignet sich Chordates, der Konzertkalender des Deutschen Chorverbands. Mitgliedschöre des Deutschen Chorverbands können Termine über OVERSO pflegen. Zusätzlich gehören regionale Kulturkalender, die Website der Kommune und lokale Veranstaltungskalender auf die Prüfliste.
- Termin und Ausweichtermin mit der Chorleitung abstimmen
- Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes schriftlich bestätigen lassen
- Generalprobe, Aufbau und Abbau im Kalender blockieren
- Ferien, Feiertage und konkurrierende Veranstaltungen prüfen
- Bei Kooperationen die Termine aller beteiligten Ensembles abgleichen
Veranstaltungsort prüfen: Raum, Sicherheit und Zugänglichkeit
Ein geeigneter Raum muss mehr leisten als ausreichend Sitzplätze zu bieten. Besichtigt den Saal möglichst mit Chorleitung und Technikverantwortlichen. Eine Skizze, ein Raumplan oder einfache Messhilfen helfen dabei, Aufstellung und Wege realistisch zu prüfen.
Diese Fragen gehören in den Ortstermin
- Wie viele Personen dürfen maximal in den Saal?
- Wie groß ist die nutzbare Bühne oder Aufstellfläche?
- Passt der Chor in der geplanten Besetzung auf die Fläche?
- Gibt es ein Klavier, ein E-Piano, Notenpulte, Stühle und Podeste?
- Welche Mikrofone, Lautsprecher und Anschlüsse sind vorhanden?
- Wo befinden sich Garderobe, Umkleide, Toiletten und Backstagebereich?
- Ist der Zugang stufenlos oder gibt es eine geeignete Rampe oder einen Aufzug?
- Wie funktionieren Einlass, Bestuhlung, Lüftung, Heizung und Beleuchtung?
- Wer besitzt einen Schlüssel und wer ist am Konzerttag für den Raum zuständig?
Sicherheitsfragen sind mit dem Betreiber und dem genehmigten Nutzungskonzept der konkreten Veranstaltungsstätte zu klären. Dazu gehören Fluchtwege, Notausgänge, zulässige Besucherzahl, Brandschutz und gegebenenfalls eine Einlass- oder Ordnungskraft. Die Arbeitsstättenverordnung enthält Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten; sie ist jedoch keine vollständige bundesweite Publikumsregel für jedes Konzert. Als Sicherheitsimpuls für Helfer- und Backstagebereiche kann der Anhang 2.3 der Arbeitsstättenverordnung dienen. Für den Zuschauerraum sind Betreiber-, Landes- und kommunale Vorgaben maßgeblich.
Fragt beim Veranstaltungsort oder bei der zuständigen Kommune nach, ob eine Veranstaltungsanzeige, Sondernutzungserlaubnis, Lärmschutzauflage oder besondere Brandschutzabstimmung erforderlich ist. Das ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Auch Parken, Bewirtung und Gebühren können vom Bundesland, der Kommune und vom jeweiligen Raum abhängen.
Programm gestalten: abwechslungsreich und einstudierbar

Das Programm ist der künstlerische Kern des Konzerts – und zugleich ein Projektplan für die Proben. Wählt deshalb nicht nur Stücke aus, die gut zum Anlass passen, sondern prüft ehrlich, was der Chor bis zum Termin sicher aufführen kann.
Ein belastbares Programmkonzept entwickeln
Eine Dramaturgie gibt dem Abend Orientierung. Möglich sind ein thematischer roter Faden, eine Reise durch Epochen und Sprachen, ein Wechsel von geistlicher und weltlicher Musik oder ein Programm mit kurzen Moderationsbrücken. Plant einen klaren Beginn, einen kontrastreichen Mittelteil und einen schlüssigen Schluss.
Abwechslung kann durch Besetzung, Klangfarbe, Tempo, Lautstärke, Sprache, Textinhalt und Aufstellung entstehen. Prüft bewusst, ob mehrere ähnliche Stücke direkt aufeinanderfolgen. Ein anspruchsvolles Werk kann durch ein kürzeres Stück, ein solistisches Element oder eine Moderation sinnvoll eingerahmt werden.
Realistische Probenplanung
- Stücke nach Schwierigkeitsgrad und vorhandener Chorerfahrung sortieren
- Fehlende Stimmen, Solistinnen, Solisten und Instrumentalpartner früh feststellen
- Für jedes Werk eine Einstudier- und eine Aufführungsreife-Frist festlegen
- Zusatzproben, Registerproben und Proben mit Begleitung einplanen
- Urlaubszeiten und absehbare Fehlzeiten berücksichtigen
- Bei Bedarf Reservewerke vorsehen, falls ein Stück entfällt
Für jedes Werk sollte die Chorleitung klären, welche Fassung aufgeführt wird, ob eine Begleitung benötigt wird und welche Noten rechtzeitig beschafft werden müssen. Haltet die Werkangaben fortlaufend fest. Bei Arrangements sind insbesondere Komponist, Textdichter, Bearbeitung und Verlag oder Rechteinhaber für die spätere Musikfolge hilfreich.
Aufgaben verteilen und Budget aufstellen
Ein Konzert ist Teamarbeit. Die Chorleitung sollte nicht gleichzeitig Programm, Einlass, Technik und Abrechnung verantworten. Benennt eine Projektleitung und verteilt Aufgaben schriftlich. Eine Aufgabenliste mit verantwortlicher Person, Stellvertretung und Frist macht sichtbar, was noch offen ist.
Bewährte Zuständigkeiten
- Künstlerische Leitung: Programm, Proben, Aufstellung, Moderation und musikalischer Ablauf
- Projektleitung: Gesamtplan, Termine, Entscheidungen und Abstimmung mit dem Vorstand
- Ort und Technik: Raum, Bühne, Licht, Ton, Instrumente und Aufbauplan
- Finanzen: Budget, Verträge, Rechnungen, Eintritt, Spenden und Abrechnung
- Öffentlichkeitsarbeit: Presse, Website, soziale Medien, Plakate und Veranstaltungskalender
- Helferkoordination: Einlass, Abendkasse, Garderobe, Programmhefte, Bewirtung und Abbau
- Dokumentation: Fotos, Video, Presseberichte und Sammlung des Feedbacks
Das Konzertbudget
Stellt Einnahmen und Ausgaben zunächst vorsichtig gegenüber. Zu den Ausgaben können Raummiete, Klavierstimmung, Gagen, Noten, Instrumententransport, Technik, Licht, Plakatdruck, Programmhefte, Versicherungen, Gebühren, Bewirtung und Fahrtkosten gehören. Plant eine Reserve für unvorhergesehene Kosten ein.
Bei den Einnahmen sind Eintritt, Spenden, Zuschüsse, Sponsoring und gegebenenfalls Bewirtung getrennt zu betrachten. Legt vorab fest, wer Einnahmen zählt, wo Bargeld sicher verwahrt wird und wie die Kasse kontrolliert wird. Steuerliche Fragen zu Eintritt, Bewirtung, Sponsoring und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind nicht Gegenstand dieses Beitrags und sollten bei Bedarf mit aktueller Fachberatung geklärt werden.
8 bis 12 Wochen vorher: Organisation verbindlich machen
Eintritt, Spenden und Helferdienste planen
Entscheidet, ob es einen festen Eintritt, ermäßigte Karten, freien Eintritt mit Spendenempfehlung oder eine Kombination gibt. Kommuniziert die Regel einheitlich auf allen Kanälen.
Für die Abendkasse braucht der Chorverein einen klaren Ablauf, etwa Wechselgeld, Kassenliste, Stifte, Karten oder Zählkarten sowie benannte Verantwortliche. Bei Spenden sollte der Zweck sichtbar genannt werden. Vermeidet unklare Aussagen darüber, ob der gesamte Eintritt oder nur ein Überschuss gespendet wird.
Erstellt einen Helferplan für Einlass, Kasse, Saal, Technik, Garderobe und gegebenenfalls Bewirtung. Jede Schicht braucht eine Übergabe. Sängerinnen und Sänger sollten wissen, wann sie sich umziehen, einsingen und Aufgaben übernehmen können.
Technik und Ablauf schriftlich festhalten
Erstellt einen einfachen Bühnen- und Technikplan. Er sollte Choraufstellung, Instrumente, Mikrofonpositionen, Notenpulte, Stromanschlüsse, Moderationsplatz und Wege enthalten. Klärt, ob der Chor ohne Verstärkung singt oder ob Soli, Moderation und Instrumente abgenommen werden.
Legt außerdem einen Ablaufplan an: Saalöffnung, Einlass, Ansage, Konzertteile, Pause, Umbauten, Schlussapplaus und Abbau. Die Moderation sollte nicht erst am Konzerttag entstehen. Kurze, verständliche Übergänge geben dem Abend Struktur.
GEMA und Musikrechte: nicht bis zum Konzerttag warten
Chorvereine, die selbst Veranstalter sind, müssen ihre Konzerte und sonstigen Musiknutzungen grundsätzlich bei der GEMA anmelden. Das gilt laut GEMA auch für kostenlose Veranstaltungen und Wohltätigkeitskonzerte. „Kostenlos“ bedeutet deshalb nicht automatisch „GEMA-frei“.
Die konkrete Abwicklung hängt unter anderem von Veranstaltungsart, Eintritt, Repertoire, Veranstalterrolle und möglichen Vereinbarungen über einen Chorverband ab. Nutzt deshalb das GEMA-Onlineportal für Vereinsveranstaltungen, ordnet das Konzert möglichst früh ein und prüft die aktuell geltenden Tarife. Kalkuliert nicht pauschal mit einem festen Betrag.
Für Konzerte der Ernsten Musik nennt die GEMA als Praxisempfehlung eine Anmeldung ungefähr eine Woche vor der Veranstaltung. Das ist keine allgemeine Frist für alle Konzertformen. Plant die Klärung von GEMA und Musiknutzung früher ein, damit Rückfragen und Korrekturen möglich sind. Die öffentliche Aufführung von Musik ist urheberrechtlich relevant; eine gesetzliche Einordnung bieten § 19 Urheberrechtsgesetz und § 42 Verwertungsgesellschaftengesetz. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Setlist beziehungsweise Musikfolge vorbereiten
Führt während der Proben eine Arbeitsliste mit allen geplanten Werken. Notiert die Werkangaben so vollständig wie möglich, etwa Titel, Komponist, Textdichter, Bearbeitung und Verlag oder Rechteinhaber. Bei Medleys oder einzelnen Sätzen sollte die Bezeichnung eindeutig sein.
Nach dem Konzert wird die Liste auf das tatsächlich aufgeführte Programm korrigiert. Laut GEMA muss die Setlist spätestens sechs Wochen nach der Liveveranstaltung eingereicht werden. Benennt schon vor dem Konzert eine Person, die diese Aufgabe übernimmt.
Werbung: regional sichtbar und vereinstypisch
Beginnt mit der Kommunikation, sobald Termin, Ort und Grundidee feststehen. Auf jede Ankündigung gehören Chorname, Datum, Beginn, Ort, Eintrittsregel, gegebenenfalls Mitwirkende und eine Kontaktmöglichkeit.
Mehrstufiger Werbeplan
- 12 bis 8 Wochen vorher: Termin auf Website, in Chordates und regionalen Kalendern veröffentlichen.
- 8 bis 4 Wochen vorher: Presseinformation an Lokalzeitungen, Gemeindeblätter, Radiosender und Kulturredaktionen senden.
- 4 bis 2 Wochen vorher: Plakate und Handzettel an erlaubten Orten verteilen; in sozialen Medien informieren.
- Letzte Woche: Mit Uhrzeit, Einlass, Anfahrt und Kartenhinweisen erinnern.
- Nach dem Konzert: Dank, Fotos und kurzer Rückblick – nur mit geklärten Einwilligungen und Rechten.
Der Deutsche Chorverband gibt Praxistipps zu Pressearbeit, Website und Social Media. Für Chorvereine kommen außerdem persönliche Einladungen, Hinweise bei Gemeindeveranstaltungen, Kontakte zu Nachbarchören und Beiträge von Vereinsmitgliedern in lokalen Gruppen infrage. Wiederkehrende Informationen und eine einheitliche Gestaltung erleichtern die Orientierung.
2 Wochen vorher: Endkontrolle und Konzerttag vorbereiten
Jetzt sollten keine grundlegenden Konzepte mehr offen sein. Prüft, ob alle Mitwirkenden sowie Helferinnen und Helfer den Ablauf kennen. Holt fehlende Rückmeldungen aktiv ein und verteilt eine kompakte Konzertinformation mit Treffpunkt, Kleidung, Einsingzeit, Noten, Parkmöglichkeiten und Telefonnummer der Projektleitung.
Endkontrollliste
- Raum, Schlüssel, Bestuhlung und Technik sind bestätigt.
- Gagen, Rechnungen und Verträge liegen bei Vorstand oder Finanzverantwortung.
- Programmheft, Plakate und Eintrittskarten sind vorbereitet.
- Kassenbestand, Wechselgeld und Zählprotokoll liegen bereit.
- Moderation, Ansagen und Danksagungen sind abgestimmt.
- Notfallkontakte für Raum, Technik und Projektleitung sind bekannt.
- Aufbau-, Einlass-, Pausen- und Abbauplan sind an das Team verteilt.
- Die tatsächliche Choraufstellung ist mit dem Raumplan vereinbar.
Am Konzerttag: ruhig führen, klar kommunizieren

Eine verantwortliche Person sollte den Gesamtüberblick behalten und nicht dauerhaft an eine Einzelaufgabe gebunden sein. Plant Zeit für Raumkontrolle, Aufbau, Technikprobe und Einsingen ein. Markiert Wege und Zuständigkeiten, statt Helferinnen und Helfer spontan suchen zu müssen.
Vor dem Einlass prüft das Team Saal, Toiletten, Beleuchtung, Notausgänge und die Erreichbarkeit der Ansprechpersonen. Fluchtwege dürfen nicht durch Kisten, Instrumente oder zusätzliche Stühle verstellt werden. Die zulässige Besucherzahl und die Vorgaben des Betreibers sind einzuhalten.
Die Abendkasse dokumentiert Einnahmen und Ausgaben getrennt. Bargeld sollte nach dem vereinbarten Kontrollverfahren gezählt und sicher verwahrt werden. Für Spenden steht eine eindeutig beschriftete, beaufsichtigte Box bereit.
Die Chorleitung braucht einen sichtbaren Ablaufplan und eine Person, die letzte Ansagen weitergibt. Bei Verspätungen, technischen Problemen oder Erkrankungen entscheidet die Projektleitung innerhalb der vereinbarten Zuständigkeiten, welche Programmpunkte angepasst werden. Das Publikum braucht vor allem klare Informationen und einen geordneten Ablauf.
Nach dem Konzert: Abrechnung, Setlist und Auswertung
Innerhalb der ersten Tage
- Kasse kontrollieren und Einnahmen dokumentieren
- Rechnungen, Belege und Gagenzahlungen vollständig sammeln
- Raum und ausgeliehene Technik ordnungsgemäß übergeben
- Gefundene Gegenstände und offene Rückfragen bearbeiten
- Mitwirkenden, Helfern, Gastgebern und Unterstützern danken
- Pressebericht, Website-Rückblick und soziale Medien vorbereiten
Bei Fotos, Videos oder Livestreams müssen Einwilligungen, Hausrecht, Urheberrechte und Datenschutz passend zum konkreten Vorhaben geprüft werden. Veröffentlicht nicht automatisch jedes Bild, nur weil während des Konzerts fotografiert wurde.
Spätestens innerhalb von sechs Wochen
Erstellt die finale Musikfolge aus dem tatsächlich gesungenen Programm und reicht die Setlist fristgerecht bei der GEMA ein. Bewahrt außerdem Anmeldebestätigung, Korrespondenz und relevante Unterlagen in der Vereinsablage auf.
Teamfeedback nach sieben bis 14 Tagen
Führt eine kurze Nachbesprechung durch, solange die Eindrücke frisch sind. Besprecht nicht nur die Besucherzahl. Gute Fragen sind:
- Welche Programmteile und Abläufe haben musikalisch überzeugt?
- Wo entstanden Wartezeiten, Stress oder Missverständnisse?
- War der Raum für Publikum und Chor geeignet?
- Welche Werbung hat Menschen erreicht?
- War das Budget realistisch und die Kassenorganisation nachvollziehbar?
- Welche Aufgaben brauchen beim nächsten Mal eine Stellvertretung?
- Was wird beibehalten, verändert oder gestrichen?
Haltet die Ergebnisse in einem kurzen Konzertprotokoll fest. Eine Tabelle mit „Beibehalten“, „Verbessern“, „Verantwortlich“ und „Bis wann“ macht aus Rückmeldungen konkrete nächste Schritte. So wächst der Erfahrungsschatz des Chorvereins von Konzert zu Konzert.
Fördermöglichkeiten für besondere Konzertprojekte
Ein übliches Jahres- oder Weihnachtskonzert ist nicht automatisch förderfähig. Förderprogramme können interessant werden, wenn das Projekt einen zusätzlichen entwicklungsbezogenen Baustein enthält – etwa eine Kooperation mit anderen Generationen, neue Vermittlungsformate, Teilhabe, ungewöhnliche Konzertorte oder eine strukturelle Weiterentwicklung des Vereins.
Der Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester nennt besondere, innovative oder strukturell weiterführende Projekte als Fördergegenstand. Fristen und Bedingungen können sich ändern; prüft sie unmittelbar vor Veröffentlichung oder Antragstellung. Je nach Vorhaben können außerdem Landesmittel, kommunale Kulturförderung, Stiftungen oder lokale Sponsoren relevant sein. Beginnt die Recherche vor der endgültigen Programmfestlegung, damit Förderziel und Projektplanung zusammenpassen.
Typische Fehler bei Chorkonzerten
- Zu spät beginnen: Raum, Instrumentalpartner und Drucksachen sind dann möglicherweise nicht mehr verfügbar.
- Programm überladen: Ein zu langes oder zu schwieriges Programm kann Chor und Publikum belasten.
- Verantwortung nicht benennen: „Das macht jemand“ führt besonders bei GEMA, Kasse und Technik zu Lücken.
- Kosten unterschätzen: Technik, Klavierstimmung, Noten, Gebühren und Reserven gehören ins Budget.
- GEMA vergessen: Auch ein kostenloses oder wohltätiges Konzert kann melde- und vergütungspflichtig sein.
- Setlist nachträglich rekonstruieren: Eine laufende Werkliste erleichtert die Nachbereitung.
- Barrierefreiheit nur am Konzerttag prüfen: Zugang, Sitzplätze, Toiletten und Kommunikation müssen vorher geklärt werden.
- Keine Auswertung: Ohne Protokoll gehen Erfahrungen und Verbesserungen verloren.
FAQ zur Konzertplanung im Chorverein
Wie früh sollte ein Chor ein Konzert planen?
Plant so früh, dass Programm, Proben, Raum, Mitwirkende und Werbung zuverlässig zusammenpassen. Bei einem großen Saal, mehreren Ensembles, Orchester, Förderanträgen oder umfangreicher Technik ist ein längerer Vorlauf sinnvoll. Der Programm- und Organisationsaufwand ist wichtiger als die reine Konzertdauer.
Ist ein kostenloses Chorkonzert GEMA-frei?
Nein. Laut GEMA können auch kostenlose Vereinskonzerte und Wohltätigkeitskonzerte anmeldungs- und vergütungspflichtig sein. Entscheidend sind die konkrete Veranstaltungsart und weitere Tarifmerkmale. Meldet das Konzert über das GEMA-Portal an und prüft die aktuelle Einordnung.
Wann muss die Setlist eingereicht werden?
Die GEMA nennt spätestens sechs Wochen nach der Liveveranstaltung. Die Setlist muss das tatsächlich aufgeführte Programm abbilden, nicht nur die ursprüngliche Planung.
Welche Regeln gelten bundesweit?
Urheberrechtliche Grundsätze und die GEMA-Abwicklung gelten bundesweit, werden aber durch Veranstaltungsart und Tarif konkretisiert. Raum-, Bau-, Brandschutz-, Lärm-, Bewirtungs- und Genehmigungsfragen können dagegen vom Bundesland, der Kommune und dem Veranstaltungsort abhängen. Holt verbindliche Auskünfte beim Betreiber oder der zuständigen Stelle ein.
Wie wird ein Konzert mit wenig Budget bekannt?
Nutzt Vereinswebsite, lokale Presse, Gemeindeblatt, regionale Kulturkalender, Chordates, persönliche Einladungen und soziale Medien. Ein klarer Termin, ein verständlicher Anlass und konkrete Angaben zur Anfahrt sind wichtiger als allgemeine Werbesprache.
Quellen & weiterführende Informationen
- Deutscher Chorverband: Chordates – bundesweiter Kalender für Chorevents
- Deutscher Chorverband: Praxistipps zur Öffentlichkeitsarbeit
- GEMA: Informationen für Chöre
- GEMA: Vereinsveranstaltungen anmelden
- GEMA: Was ist eine Setlist?
- GEMA: Hinweise für Musikvereine und Konzerte der Ernsten Musik
- Gesetze im Internet: Urheberrechtsgesetz
- Gesetze im Internet: Verwertungsgesellschaftengesetz § 42
- Gesetze im Internet: Arbeitsstättenverordnung
- Bundesmusikverband Chor & Orchester: Amateurmusikfonds
